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Trotz ELENA-Einstellung – Datensammelei geht erstmal weiter

Gestern hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Abschaffung von ELENA verabschiedet. Passiert das Gesetz noch diesen Herbst Bundestag und Bundesrat, ist ELENA zum Januar 2012 Geschichte. Doch bis dahin werden weiter Daten gesammelt. Ein Kommentar von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der für den FoeBuD die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht hat.

Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung war lange überfällig, nachdem seit Monaten bekannt war, dass das ELENA-Verfahren nicht mehr durchgeführt werden kann. Es fehlten schlicht die Signaturkarten, mit denen die Bescheinigungen hätten bestellt werden müssen.

Dennoch werden bis zur Verabschiedung des ELENA-Aufhebungsgesetzes weiter die Daten aller abhängig Beschäftigten gesammelt, um dann gelöscht zu werden, das ist ein Skandal!

Der weitere Skandal ist, dass die meldepflichtigen Unternehmen und sonstigen Stellen erhebliche Kosten und Zeitaufwand für ein Verfahren hatten, das sich jetzt in Luft auflöst.
Hierzu muß man wissen, dass Lohnabrechnungen ohnehin komplex sind und praktisch in mehr als 95 % der Fälle per Software durchgeführt werden. Die Software zur Einführung des ELENA-Verfahrens erforderte von den lohnabrechnenden Unternehmen erheblichen Zeitaufwand, denn es mußte nicht nur neue Software installiert werden, sondern auch in erheblichem Umfang abrechnungsrelevante Daten neu erfasst werden. Wie aufwändig die Umstellung war, zeigt alleine die Tatsache, dass auch Besoldungsämter nicht in der Lage waren, die ELENA-Meldungen pünktlich zum Beginn des Verfahrens durchzuführen.

Trotzdem ein Erfolg

Dennoch ist es ein großer Erfolg der Datenschutz-Bewegten, dass ELENA endlich zu Fall kommt. Aus den Erfahrungen mit ELENA wissen wir, alle solche EDV-Großprojekte führen zu einer völlig unverhältnismäßigen Ansammlung von Daten und einem akut erhöhten Mißbrauchsrisiko. Die in Zukunft einzuführenden elektronischen Bescheinigungen können mit einem wesentlich geringeren Aufwand als bei dem ELENA-Verfahren erforderlich, anlassbezogen erstellt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Daten der betroffenen Beschäftigten und Arbeitgeber angemessen geschützt werden.

Bei künftigen Verfahren ist auch zu beachten, dass der Staat die Sozialleistungsempfänger nicht wie potentielle Betrüger behandeln darf. Mit dem ELENA-Verfahren sollte eine lückenlose Einkommenskontrolle erreicht werden. Wie bei anderen geplanten Kontrollgesetzen, sollte der Bürger gläsern werden.

Umgekehrt wird für mich ein Schuh daraus: Der Bürger hat seine Privat- und Geheimnissphäre, die öffentliche Verwaltung wird transparent.

Jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Sicht haben die Bürger es selbst in der Hand, den Staat in diesem Sinne zu gestalten; sie sind der Souverän, von dem alle Gewalt des Staates ausgeht, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Meinhard Starostik, Rechtsanwalt


2011-09-23 11:24