Vorratsdatenspeicherung
Up one levelWas bedeutet „Vorratsdatenspeicherung“?
Das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, die Verkehrsdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig für sechs Monate zu speichern – sozusagen „auf Vorrat“. Auf diese Weise kann für die gesamte Bevölkerung nachvollzogen werden, wer mit wem per Telefon oder Internet Kontakt aufgenommen hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Diese Daten sollen nach dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ der Bundesregierung vom November 2006 ab Herbst 2007 erfasst und zur Strafverfolgung genutzt werden.
Was verändert Vorratsdatenspeicherung für Sie?
Die Vorratsdatenspeicherung hat zur Folge, dass sensible Informationen über Ihre persönlichen sozialen Beziehungen, über Ihre alltäglichen Bewegungen und über Ihre Lebenssituation gesammelt werden. Anwalts-, Arzt- und andere Berufsgeheimnisse werden ausgehöhlt. Diese Maßnahme ermittelt nicht gezielt gegen Verdächtige, sondern betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Dabei belasten die enormen Kosten der Speicherung die Telekommunikationsunternehmen und werden von diesen an Sie als Verbraucher weiter gegeben.
Wie verändert die Vorratsdatenspeicherung unsere Gesellschaft?
Die vorgesehene Überwachung aller Bürger droht die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzips – die Unschuldsvermutung – umzukehren. Bisher erforderte die Aufnahme von Ermittlungen einen Anfangsverdacht. Dieser ist bei der Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht gegeben. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung würde durch die Vorratsdatenspeicherung unzulässig angetastet. Bürgerinnen hätten als Betroffene weder Macht, noch Kontrolle darüber, was von ihrem Telekommunikationsverhalten preisgegeben würde. Die im „Volkszählungsurteil“ vom Bundesverfassungsgericht gehegten Befürchtungen würden bestärkt. „Wer nicht weiß, wer was über ihn weiß, wird in seiner freien Entfaltung eingeschränkt, insbesondere, was politische Aktivitäten angeht. Dies hat negative Folgen für eine liberale, demokratische Gesellschaft“. Dabei ist die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung mehr als umstritten. Technisch versierte Nutzer können diese leicht umgehen. Was übrig bleibt ist die Überwachung von 80 Mio. Bundes- bzw. 450 Mio unbescholtenen EU-Bürgern. Diese Maßnahme wäre unverhältnismäßig.
Was unternimmt der FoeBuD?
Wir vom FoeBuD gehören zu den 27 Verbänden, die in einer gemeinsamen Erklärung vom 22.01.2007 den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ablehnen. Demokratie und Freiheit sterben scheibchenweise: Videoüberwachung, Anti-Terrordatei, Mautdaten für die Fahndung, Konsumprofile durch Kundenkarten, RFID-Schnüffelchips und und und ...
Wir vom FoeBuD halten dagegen - mit Recherche, Aufklärung und Aktionen. Wir beobachten aktuelle Entwicklungen, geben Bürger/innen Auskunft und beantworten Presseanfragen. Und zwar nicht nur heute, sondern das ganze Jahr. Wir sind ein wichtiger Teil der internationalen Vernetzung für Bürgerrechte.
Unsere Forderung:
Wir lehnen das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Wir appellieren an die Politik, sich nachhaltig von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren.
Was können Sie tun?
Unterstützen die gemeinsame Aktionen und Erklärungen von Bürgerrechtsverbänden, Verbraucherzentralen, Medien, Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Schließen Sie sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde an. Informationen finden Sie unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de Wir wollen die Bevölkerung (und die Bundestagsabgeordneten!) durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen aufklären, wir organisieren den Protest und wollen eine kritische Masse mobilisieren. Wir haben bereits Unmengen an Zeit und Geld investiert. Doch nicht alles kann aus anderen Töpfen finanziert werden - und auch ehrenamtliche Arbeit kostet Geld: Zum Beispiel Druck- und Versandkosten für Infomaterial und Plakate, Telefon, Reisekosten etc.
Der FoeBuD muss sich durch Spenden finanzieren, denn er erhält weder staatliche Zuschüsse noch Firmen-Sponsoring. Wir freuen uns über jede Spende. Auch kleine Beträge, die regelmäßig kommen, helfen, dass wir uns weiter für Bürgerrechte einsetzen können. Mit 15 Euro monatlich finanzieren Sie 1 Tag FoeBuD-Arbeit im Jahr.
Spenden können Sie hier.
Weitere Informationen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
http://www.FreiheitStattAngst.de
- Aktion zum sechsten Jahrestag der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. by padeluun — last modified 2011-12-14 18:03
- Bei bestem Bielefelder Wetter (Dauerregen) gedachte der FoeBuD der Entstehung der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung vor sechs Jahren.
- Sicherheit geht vor Sammelwut by Marc S. — last modified 2010-10-11 16:21
- Mit diesem provokativen Titel antwortet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in seinem neuesten Bericht den Versuchen von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde erst im März vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt. Die naheliegende Frage lautet deshalb: Wann beginnt Berlin auf Karlsruhe zu hören?
- Infos zur Volkszählung 2011 im FoeBuD-Shop by padeluun — last modified 2010-07-07 17:45
- Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung hat mittlerweile mehr als 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Wer sich und sein Umfeld weiter gehend informieren möchte, kann nun Infoblätter gegen das Volkszählungsgesetz im FoeBuD-Shop bekommen.
- Der laute Katzenjammer der Staatsfeinde - Gastkommentar by padeluun — last modified 2010-03-09 04:32
- Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt hat, erklingt seitens der Befürworter des Gesetzes lauter Katzenjammer: Von einer Sicherheitslücke, von Handlungsunfähigkeit bei der Verfolgung von Straftaten und dringendem Bedarf für ein Nachfolgegesetz ist die Rede. Aber der Reihe nach...
- Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig by Florian Glatzner — last modified 2010-03-02 11:58
- Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
- Verkündung des Urteils zur Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung by padeluun — last modified 2010-02-18 12:18
- Am 2. März 2010 wird das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Ein Bündnis der Kläger und Beschwerdeführer hat an diesem Tag Aktionen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt und sucht noch Helferinnen und Helfer.
- Neues Musikvideo der Schwesta gegen Ãœberwachung by Florian Glatzner — last modified 2009-12-08 11:54
- Bundesverfassungsgericht hinterfragt Vorratsdatenspeicherung by Florian Glatzner — last modified 2009-05-08 02:01
- Bis zum 10. Juni sollen sich die 12 befragten Experten etwa zu der Frage äußern, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst und wozu die Aufzeichnungen sonst genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen leer liefen und ob sich missbräuchliche Zugriffe verhindern lassen.
- EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig by Katharina Nocun — last modified 2009-02-10 17:48
- Vorratsdatenspeicherung? "Nicht mit uns!", sagten Irland und die Slowakei und klagten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene. Am 10.02.2009 wurde das Urteil verkündet.
- BSI-Gesetz gefährdet Privatsphäre by Katharina Maria Nocun — last modified 2009-02-10 13:43
- Einmal mehr hat das Bundesinnenministerium Bedarf an einem neuen Gesetz zur Regulierung der Infosphäre angemeldet. Die Novellierung des so genannten BSI-Gesetzes (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) soll, wenn es nach dem Willen von Kanzlerin Merkel geht, am 14.02.2009 im Bundestag verabschiedet werden. Primär soll es dabei um eine Verbesserung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes gehen. Doch in § 5 des neuen Gesetzesentwurfes lauert eine Fallgrube für den Datenschutz.