Datenkrake ELENA erledigt
Das ELENA-Verfahren - der elektronische Entgeltnachweis - soll laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschafts- und des Arbeitsministeriums eingestellt werden.
Bei den Bürgerrechtlern vom FoeBuD werden heute abend die Sektkorken knallen. Denn damit war die Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen ELENA (ElektronischerLEistungsNAchweis) vom März 2010 letztlich erfolgreich, noch bevor sie in Karlsruhe zur Verhandlung kam. An dieser Verfassungsbeschwerde hatten sich innerhalb von zwei Wochen über 22.000 Mitkläger beteiligt.
Rena Tangens vom FoeBuD: "Wir haben es geschafft - der breite Widerstand gegen die Datenkrake ELENA war erfolgreich! Über ein Jahr lang hat die Bundesregierung die Probleme mit ELENA verschleppt, nun musste sie die Reißleine ziehen."Begründung: "Signatur fehlt"
Beide Bundesministerien haben als Grund für die schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt.
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der gemeinsam mit dem Kölner Anwalt für IT-Recht Dominik Boecker die Verfassungsbeschwerde für den FoeBuD eingereicht hat: "Es ist bedauerlich, dass lediglich ein technischer Grund angegeben wurde und man nicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren der Übermittlung von Lohndaten an die zentrale Speicherstelle beim Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung (ELENA) eingeht. Bisher wurden bereits über 400 Millionen Datensätze mit Lohndaten von Arbeitnehmern gesammelt, obwohl der Großteil dieser Daten für die beabsichtigten elektronischen Bescheinigungen nicht erforderlich ist."
...noch nicht vorbei
Die Presseerklärung der beiden Ministerien lässt vermuten, dass es mit der elektronischen Erfassung von Arbeitnehmerdaten keineswegs vorbei ist. Aus der Pressemeldung des Bundesminsiteriums für Wirtschaft und Technologie und Bundesministeriums für Arbeit und Soziales : "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."
Das Vorgehen, alle wichtigen Daten der Bundesbürger in zentralen elektronischen Dateien zu sammeln, ist damit nicht vom Tisch. Trotz des jetzigen Erfolges bei ELENA ist also weiterhin höchste Wachsamkeit angezeigt, damit nicht ein Ersatz für dieses unverhältnismäßige Verfahren "durch die kalte Küche" wieder eingeführt wird. Der FoeBuD wird die zukünftige Entwicklung daher auf jeden Fall aufmerksam begleiten.
Ausführliche Stellungnahme von RA Meinhard Starostik:
https://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/arbeitnehmerdatenschutz/elena/stellungnahme-von-rechtsanwalt-meinhard-starostik-zur-einstellung-von-elena/Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesminsiteriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html2011-07-19 20:25