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Fußball-WM 2006: Erhebung der Personalausweisnummer illegal. Klärung vor Gericht?

Nach Ansicht des FoeBuD e.V. und vieler Rechtsexperten ist die Erhebung der Personalausweisnummer beim Eintrittskartenkauf zur Fußball-WM illegal.

Fußball-WM 2006: Erhebung der Personalausweisnummer illegal. Klärung vor Gericht?

Personalausweise, Reisepässe, Schnüffelchips: Menschen sollen numeriert, gezählt, erfaßt und mit Schnüffelchips ausgestattet werden.

Am Dienstag, 28.3.2006, 11 Uhr wird diese Frage vor einem Richter beim Frankfurter Amtsgericht erörtert. Der FoeBuD unterstützt einen Bürger, der diese illegale Datenerhebung nicht hinnehmen möchte und auf dem Klageweg gegen die illegale Erhebung der Personalausweisnummer vorgeht.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Nummer ist nach dem Personalausweisgesetz gar nicht statthaft. Die Nutzung der Ausweis-Seriennummer als eindeutige Personenkennziffer hat der Gesetzgeber verboten.

Am Dienstag, 28.3.2006, 11 Uhr wird diese Frage vor einem Richter beim Frankfurter Amtsgericht erörtert. Der FoeBuD unterstützt einen Bürger, der diese illegale Datenerhebung nicht hinnehmen möchte und auf dem Klageweg gegen die illegale Erhebung der Personalausweisnummer vorgeht.

Rena Tangens vom FoeBuD e.V.: "Der DFB macht im Verbund mit dem Innenministerium die Fußball-WM zu einem Überwachungsgroßprojekt. Die Fans werden widerrechtlich gezwungen, ihre Personalausweisnummer anzugeben - nur um ein Fußballspiel besuchen zu dürfen. Die Daten der Fans aus dem Bestellformular werden vom DFB als Ware für die Werbewirtschaft vermarktet. Und zugleich wird versucht, mit den RFID-Schnüffelchips in den WM-Eintrittskarten eine Überwachungs- und Kontrolltechnik in Deutschland salonfähig zu machen.

In beispielloser Arroganz stellt sich der DFB taub für jegliche Kritik, sei es von Bürgerrechtsorganisationen, Verbraucherschutzverbänden oder Datenschützern." padeluun vom FoeBuD e.V.: "Der DFB führt uns eindringlich vor Augen, dass Menschen für ihn anscheinend nur Stückwerk sind, das gezählt und im Zaum gehalten werden muß. Diesen zynischen Umgang mit Menschen und Überwachungstechnik wollen wir nicht hinnehmen."

Termin:
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Amtsgericht Frankfurt, 28.3.2006, 11 Uhr
Gerichtsstraße 2 (Geb. B), Raum 166, im Justzgebäude
60313 Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 32 C 723/06 – 72

2006-03-28 20:38