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ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer

Am Mittwoch, 31.3.2010, wird der FoeBuD e.V. die Verfassungsbeschwerde samt exakt 22.005 Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Ein besonderer Dank gilt den vielen Helferinnen und Helfern des FoeBuD, die bei der Bewältigung der Berge an Post geholfen haben.

ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer

Grundrechte unterm Adler

Für den FoeBuD war diese Verfassungsbeschwerde eine ungeheure logistische Herausforderung - zu schaffen war sie nur, weil so viele Freiwillige bei der Bearbeitung der Postberge mitgeholfen haben. Innerhalb von nur zwei Wochen erreichten über 40 Kisten mit Briefen den FoeBuD. Von über 22.000 Vollmachten wurde der Barcode eingescannt, um sie den elektronisch gemachten Angaben der Betroffenen zuordnen zu können. Dies ergibt eine Gesamtanzahl von über 60 prall gefüllten Aktenordnern, die in einem Transporter nach Karlsruhe gebracht und dort am 31.3. dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden.

Viele freiwillige Helfer kamen spontan vorbei, einige reisten sogar extra aus anderen Städten an, um beim Verarbeiten der Unterlagen zu helfen. "Wir bekamen Unmengen an freundlichen Briefen, Mails, Kommentare - Menschen riefen an und fragten, ob sie uns bei der Arbeit helfen können. Zusätzlich unterstützen viele Menschen unsere Arbeit mit Spenden", freut sich Rena Tangens vom FoeBuD. Auch Unternehmen wollten etwas gegen ELENA tun: Beispielsweise stellte eine Bielefelder Firma eine dringend benötigte Brieföffnungsmaschine zur Verfügung, eine andere einen superschnellen Barcode-Scanner.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde war kostenfrei - zur Finanzierung der Aktion bittet der FoeBuD um Spenden.

Liebe Helferinnen, Unterstützer und Spenderinnen: Vielen herzlichen Dank im Namen aller Kläger - ohne Euch hätten wir das nicht geschafft!

Hintergrund

ELENA, der "ELektronische EntgeltNAchweis" bedeutet, dass seit Anfang 2010 jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine Zentrale Speicherstelle gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv. Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. diese "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" stoppen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde, rechnet der FoeBuD e.V. mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.

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30.03.2010 20:56