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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Volkszählung 2011

Jeden Tag erreichen uns Anrufe verunsicherter Bürger, die im Vorfeld nicht ausreichend über die Volkszählung 2011, die dahinter stehenden Vorgänge und, ganz besonders, ihre eigenen Rechte und Möglichkeiten informiert wurden. Dieses FAQ soll einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten.

1. Muss ich den Zähler in meine Wohnung lassen?
Ganz eindeutig NEIN. Die Volkszähler haben, in dieser Hinsicht, weniger Rechte als die Polizei und selbst die darf nicht einfach so in Ihre Wohnung platzen.
Stattdessen können Sie grundsätzlich den Fragebogen annehmen, selber ausfüllen und zurückschicken.

2. Muss ich den Brief freimachen, wenn ich meinen Fragebogen zurückschicke?
Nein, das müssen Sie unseres Erachtens nach nicht. Bei der Rücksendung des Fragebogens handelt es sich um ein sogenanntes Antwortschreiben, das heißt, der Empfänger zahlt. Die Bitte/Aufforderung, die Rücksendung freizumachen dient der Zensuskommission lediglich dazu, Kosten einzusparen.

3. Was passiert, wenn mein Fragebogen auf dem Postweg verloren geht?
Anzunehmen wäre, dass die Zensuskommission dann noch einmal auf Sie zurückkommen wird. Berichte zur Verfahrensweise in einem solchen Fall liegen uns bisher nicht vor.
Wenn Sie jedoch ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Fragebogen nicht irgendwo verschwindet, sondern da ankommt wo er hinsoll, empfiehlt es sich, die Kosten für ein Einschreiben (am besten Eigenhändig und/oder mit Rückschein) in Kauf zu nehmen.

4. Muss ich den Fragebogen beantworten?
Alle Fragen des Fragebogens, mit Ausnahme einer Einzigen, müssen nach §18 Absatz 3 ZensG 2011 vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

5. Welche Frage muss ich nicht beantworten?
Die Beantwortung der Frage 8, zu welcher Religion/Glaubensrichtung/Weltanschauung Sie sich bekennen, ist freiwillig.

6. Was passiert wenn ich beim Besuch eines Zählers nicht da bin?
Auch hier sind uns noch keine Berichte zur genauen Verfahrensweise bekannt. Es ist anzunehmen, dass der Zähler zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal wiederkommen, oder bei wiederholtem Nichtantreffen einen Fragebogen bei Ihnen hinterlegen wird.
Denkbar wäre auch eine Mitteilung mit Bitte um eine Terminabsprache oder ein Hinweis auf die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen.

7. Was passiert wenn ich mich weigere, den Fragebogen auszufüllen?
Eine Auskunftsverweigerung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von theoretisch bis zu 5000€ belegt werden kann. Die tatsächliche Höhe des Bußgelds für einzelne Verweigerer ist nicht bekannt, jedoch wird von Summen zwischen 150€ und 300€ ausgegangen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit eines sogenannten 'Verwaltungszwangsverfahrens' bei Auskunftsverweigerung. Hierbei wird dem Verweigerer unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Frist gesetzt, innerhalb derer die verweigerte Auskunft zu erbringen ist. Wenn man diese Frist verstreichen lässt, wird das angedrohte Zwangsgeld mehrfach stufenweise erhöht und schließlich zwangsvollstreckt werden, d.h. es kann zu Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher und theoretisch sogar zu Haft kommen.

8. Was ist, wenn ich falsche Angaben mache?
Ihre Daten werden mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen werden, daher wird die Angabe von inhaltlichen Ungenauigkeiten wahrscheinlich zunächst dazu führen dass sie einen sogenannten Fragebogen zur Klärung von Unstimmigkeiten ausfüllen müssen. Weiterhin ist anzunehmen, dass wiederholte Falschangaben Ihnen schlussendlich ebenfalls als Ordnungswidrigkeit angelastet werden.

9. Kann ich den Fragebogen auch mit Bleistift ausfüllen?
Nach unserem Wissen sind auf den Fragebögen keine Vorgaben zu Schreibmedien angegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zensuskommision das Ausfüllen der Fragebögen mittels eines dokumentenechten Schreibgeräts verlangt, das bedeutet mit einem Schreibgerät, dass nicht korrigierbar/radierbar und nicht spurlos wieder zu entfernen ist.

10. Wo kann ich weitere/genauere Informationen zu dem Thema finden?
Der Arbeitskreis Zensus beschäftigt sich intensiv mit den Geschehnissen rund um die Volkszählung 2011. Gesammelte und genauere Informationen rund um den Zensus finden Sie auf der Webseite: www.zensus11.de
Weiterhin finden Sie in unserem Webshop einige, unter anderem vom AK Zensus erstellte, Informationsmaterialien zur Volkszählung.


19.07.2011 14:28