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Die Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte

Was ist auf der Karte gespeichert? Wer kann auf meine Daten zugreifen und welchen Nutzen verspricht man sich von der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte?

Was ist auf der Karte gespeichert?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden alle Angaben des Patienten bezüglich seiner Versicherung gespeichert, wie zuvor bereits auf der uns bekannten Krankenkassenkarte. Optional können weitere Behandlungsdaten auf einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Notfallrelevante Informationen sollen in einem speziellen Datensatz gespeichert werden können, der auch ohne Patientenschlüssel im Ernstfall zugänglich ist. Arztbriefe und Röntgenbilder werden aufgrund ihres Datenumfangs nicht auf der Karte gespeichert (auf die Karte selbst passen nur 32kB), sollen jedoch von einer zentralen Datenbank aus abgerufen werden können.

PostmannDer Löwenanteil der Daten wird somit zentral in speziellen Datenbanken gespeichert werden um bei Bedarf abrufbar zu sein.

Wann man wie und von wem behandelt wurde braucht man sich dann nicht mehr zu merken, der Arzt entnimmt es automatisch dem Datensatz. Rezepte werden in Zukunft nur noch in elektronischer Form ausgestellt. Für Personen über 15. Jahren gilt, dass ihr Ausweis mit einem Foto zwecks Identifikation ausgestattet werden soll. Einige Krankenkassen bestehen gar auf ein biometrisches Foto des Versicherten.

Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Planmäßig soll jeder Patient Zugriff auf seine Daten erhalten und darf diese somit beliebig verändern, freigeben oder löschen. Dies soll voraussichtlich an Giroautomaten der Sparkassen möglich sein. Vollständiger Zugriff ist allerdings nur zusammen mit der PIN-Nummer des Patienten in Verbindung mit der einer weiteren Karten zugehöriger PIN, dem elektronischen Heilberufsausweis möglich. Jeder Zugriff soll protokolliert werden. Der Patient darf von Dritten nicht dazu gedrängt werden die Daten zugänglich zu machen. Vorerst sollen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker damit ausgestattet werden. Pflegekräfte dürfen vorerst ausschließlich die Notfalldaten einsehen. Die Datenübertragung von dem Kartenlesegerät in die Datenbank findet verschlüsselt statt. Weitere medizinischen Berufe sollen jedoch folgen, da der berechtigte Zugriffskreis für die medizinische Praxis relativ unrealistisch scheint. Beispielsweise sind in einer Apotheke meist nur ein oder zwei Apotheker und mehrere Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) mit der Ausgabe von Medikamenten beschäftigt. PTAs würden daher nach geltendem Recht dazu gezwungen sein die Karte des Apothekers mitzunutzen um ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Wer stellt die Infrastruktur

Die Berliner Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH ) ist für die Entwicklung und Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich. Und diese ist nicht ganz ohne, wenn man bedenkt, dass 80 Millionen Versicherte mit der elektronischen Gesundheitskarte bestückt werden sollen. Zusätzlich sind da noch über 200.000 medizinische Angestellte, die sowohl mit Karten als auch mit den notwendigen Lesegeräten ausgestattet werden müssen. Diese werden voraussichtlich von den Krankenkassen finanziert werden, welche die Kosten mit Sicherheit auf die Versicherten abwälzen werden. Als Gesellschafter der gematik GmbH fungieren die Bundesärztekammern, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband. Die Kosten werden sich nach Selbsteinschätzung der Gesellschafter auf 1,4 Milliarden Euro belaufen. Folgekosten sind zu erwarten. Die finanzielle Last soll der Staat tragen, welcher hofft, dass sich die Investitionen durch Einsparungspotentiale an anderen Stellen wieder auszahlen werden.

Was erhofft sich der Staat davon?

Durch die Möglichkeit auf die Krankengeschichte der Patienten zurückgreifen zu können sollen Doppeluntersuchungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Allergien und andere Risiken und Kosten erkannt und ausgeschlossen werden. Langfristiges Ziel ist laut Gesundheitsministerium der Aufbau einer elektronischen Patientenakte sowie eines einheitlichen europaweiten elektronischen Gesundheitsdienstes. Um jedoch eine vollständige elektronische Patientenakte erstellen zu können, müsste sich jeder Patient dazu bereit erklären, seine Daten bei jeder Behandlung speichern zu lassen - Es sei denn dies wird in Zukunft für alle Bundesbürger verpflichtend sein.

Lesenswertes:


Text: Katharina Nocun, Foto: Miriam Juschkat
23.04.2009 16:02