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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Der erste Senat des BVerfG, der "unsere" Verfassungsbeschwerde behandelt hat

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen [...] über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG (Telekommunikationsgeheimnis) nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig." lautet die offizielle Begründung des Urteils.

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt also in ihrer gegenwärtigen Form gegen das Fernmeldegeheimnis. Damit hat sich die Verfassungsbeschwerde von fast 35.000 besorgten Menschen und die jahrelange Arbeit des FoeBuD e.V. gegen diese Maßnahme gelohnt. "Jetzt ist es die dringende Aufgabe der Bundesregierung, der Bundesjustizministerin und des Bundestags ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu entwickeln, das den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes genüge trägt. Darüber hinaus müssen sie sich nun gemeinsam mit anderen kritischen Staaten für eine Abschaffung der entsprechenden EU-Richtlinie einsetzen." meint padeluun vom FoeBuD e.V.. "Und auch die Arbeit des FoeBuD geht damit in die nächste Runde", so padeluun weiter. "Wir werden nicht locker lassen, bis diese Richtlinie vollständig gekippt ist".

"Wieder einmal wurde ein so genanntes "Sicherheits-"Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht kassiert und als "Unsicherheitsgesetz" entlarvt. Die Politik muss nun endlich begreifen, dass es so nicht weiter gehen kann", ergänzt Rena Tangens, Vorsitzende des FoeBuD. Klar sei: Nach diesem Urteil müssten zukünftige Sicherheitsgesetze kritisch auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden - und bestehende, wenn sie dieser Prüfung nicht standhalten, aufgehoben werden.

Trotz der weiterhin großen Herausforderungen gegen die ausufernde Überwachung ist heute ein historischer Tag für die Bürgerrechte und auf jeden Fall ein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen.

Weitere Informationen

  • Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: klick
  • Unsere Rubrik „Vorratsdatenspeicherung“: klick
  • Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: klick

2010-03-02 11:58
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