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BSI-Gesetz gefährdet Privatsphäre

Einmal mehr hat das Bundesinnenministerium Bedarf an einem neuen Gesetz zur Regulierung der Infosphäre angemeldet. Die Novellierung des so genannten BSI-Gesetzes (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) soll, wenn es nach dem Willen von Kanzlerin Merkel geht, am 14.02.2009 im Bundestag verabschiedet werden. Primär soll es dabei um eine Verbesserung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes gehen. Doch in § 5 des neuen Gesetzesentwurfes lauert eine Fallgrube für den Datenschutz.

BSI-Gesetz gefährdet Privatsphäre

Betreten der Privatsphäre verboten!

Als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat und Bundestag diskutiert wurde betonten die Vertreter der großen Koalition stets, dass dabei nur die groben Verbindungsdaten und keine Inhalte oder gar das Surfverhalten von Nutzern protokolliert werden sollten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2009 werden nun alle Verbindungsdaten der Kunden von den  Telekommunikationsanbietern  protokolliert und für mindestens sechs Monate gespeichert.

Nun liegt wieder ein neuer Gesetzesentwurf mit dem Titel "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" der Regierung vor. Er wird von der Bundeskanzlerin als besonders eilbedürftig eingestuft und soll daher bereits am 12.02 diesen Jahres durch den Bundesrat abgesegnet werden.

Neben einigen Neuerungen im Bereich der Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsanbieter beinhaltet dieser Entwurf jedoch auch eine Änderung des Telemediengesetzes, welche Dienstanbietern die Erhebung von Nutzungsdaten „zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen“ erlaubt.

Die Eingrenzung der betroffenen Fälle, in denen Speicherung von Nutzerdaten erlaubt sein soll, klingt auf den ersten Blick recht harmlos. Jedoch sollte man bedenken, dass diese „Erforderlichkeit“ durchaus verschieden ausgelegt werden kann und daher leider in der Praxis ein völlig dehnbarer Begriff ist. Fraglich ist auch, inwiefern staatliche Stellen eine angemessene Umsetzung dieser verführerischen neuen Möglichkeiten gewährleisten wollen. Für Unternehmen besitzen Kundendaten einen immensen finanziellen Wert. Wie zuletzt der Datenschutzskandal bei der Deutschen Bahn AG zeigte, üben auch Daten, welche die eigenen Mitarbeiter betreffen einen großen Reiz auf die Unternehmensleitung von Privatunternehmen aus.

Das neue BSI-Gesetz wird derartigen Missbrauch definitiv vereinfachen. Es eröffnet privaten Unternehmen die Möglichkeit nun verstärkt Nutzerdaten auch privater Natur unter dem Deckmantel der Erforderlichkeit zu sammeln und auszuwerten. Im schlimmsten Fall kann dies eine Protokollierung der eingegebenen Inhalte von Seiten verschiedenster Onlineplatformen wie StudiVZ, Google oder Amazon bedeuten, was einen gravierenden Einschnitt in die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen mit sich bringen würde.

In einer Welt, in der die modernen Informationstechnologien eine „Voraussetzung für das Funktionieren des Gemeinwesens“(Zitat Gesetzesentwurf) sind, stellt sich natürlich die Frage inwiefern durch derartige Maßnahmen eine freie Entfaltung unseres Gemeinwesens noch gewährleistet werden kann. Die Protokollierung privater Daten erlaubt Rückschlüsse auf unsere politischen Einstellungen, private Interessen, die finanzielle Lebenssituation in der wir uns befinden und sonstige private Angaben, welche wir freiwillig keinem Konzern und auch keiner Regierungsbehörde anvertrauen würden.

Die letzten Jahre haben durch zahlreiche Datenschutzskandale gezeigt, dass weder die Regierungen noch private Unternehmen in der Lage zu sein scheinen mit den Daten ihrer Bürger, Mitarbeiter und Kunden verantwortungsbewusst umzugehen. Des weiteren ist ein Eilverfahren, durch welches eine ausgiebige Stellungnahme der Länder unterbunden wird, ein unangemessenes Instrument um derartige Einschnitte in das Fernmeldegeheimnis durchzuboxen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der FoeBuD e.V. rufen daher zum Protest gegen diesen Gesetzesentwurf auf und bitten interessierte Bürger sich mit einer Beschwerde an ihren Abgeordneten im Bundestag zu wenden.




Katharina Maria Nocun
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Bild unter Creative Commons-Lizenz (Quelle: AK Vorrat. Beleg (-Link) erbeten.
2009-02-10 13:43