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Aktion zum sechsten Jahrestag der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung.

Bei bestem Bielefelder Wetter (Dauerregen) gedachte der FoeBuD der Entstehung der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung vor sechs Jahren.

Aktion zum sechsten Jahrestag der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung.

Freiheit stirbt mit Sicherheit

Im Rahmen eines bundesweiten Trauertags, zu dem der AK Vorratsdatenspeicherung und Campact aufgerufen hatten, zog Demonstrierende vor die Büros des Europaabgegordneten Elmar Brok und der Bielefelder Bundestagsabgeordneten Lena Strothmann, beide CDU.

Elmar Brok hatte 2006 für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt und war somit Geburtshelfer gewesen. Lena Strothmann war bei der Abstimmung im Bundestag nicht anwesend, aber trägt Verantwortung, da sich die CDU auch auf Bundesebene für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt hat.

Im Spinnennetz

Vor dem Eingang verhedderten sich die Demonstrantinnen und Demonstranten zusammen mit ihren Bürgerrechten, wie Freiheit, Unschuldsvermutung, Pressefreiheit in einem großen Spinnennetz. Damit symbolisierten sie das Hängenbleiben von allen Kontakten, Bewegungen, Vorlieben und Interessen im Datennetz. Denn die Vorratsdatenspeicherung dient eben nicht der Ermittlung gegen Verdächtige, sondern der Erfassung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat.

Stellvertretend für die beiden Abgeordneten nahm der CDU-Kreis-Geschäftsführer unser Infopaket zur Vorratsdatenspeicherung entgegen und versprach, das Gesprächsangebot weiterzuleiten.

Simultane Aktionen in 25 Städten

Ähnliche Aktionen fanden zeitgleich in 25 Städten in Deutschland statt. Die Bielefelder Teilnehmerzahlen, die von Veranstalter und Polizei herausgegeben wurden, sind überraschenderweise deckungsgleich. Diesen Angaben zufolge waren es fünf Personen.

Zuletzt konnte auch dem traurigsten Tag noch etwas Positives abgerungen werden: "Sechs Jahre lang haben wir die Vorratsdatenspeicherung schon aufgehalten. Das zeigt, dass sich unser Widerstand lohnt", so Leena Simon vom FoeBuD.

Hintergrund:

Am 14. Dezember 2005 stimmte das EU-Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Aufgrund dieser Richtlinie soll nun die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erneut erzwungen werden, obwohl im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig gekippt wurde. An der Verfassungsbeschwerde hatten sich damals rund 35.000 Menschen beteiligt.

Durch die totale Erfassung aller Verbindungsdaten wird die Ermittlungsquote von Verbrechen kaum nachweisbar verbessert. Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur unnütz - und damit verzichtbar - sondern stellt eine erhebliche Gefahr für die Demokratie dar. Menschen, die sich beobachtet fühlen, verhalten sich angepasst. Kreativität und Eigensinn, die für Demokratie und Fortschritt unabdinglich sind, werden durch Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung geradezu erstickt. Die anlasslose Speicherung der Vorratsdaten stellt alle Menschen unter Generalverdacht und widerspricht somit nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern erzeugt ein Klima der Verdächtigung und des Misstrauens.

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2011-12-14 18:03