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Verfassungsrechtlicher Rahmen von Videoüberwachung öffentlicher Räume

Was Vortrag
Wann 23.05.2006
von 20:00 bis 21:30
Wo Münster, Club Courage/Friedensstraße 42 (Hinterhof)
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Vortrag und Diskussion mit Frederik Roggan, Vorsitzender der Humanistischen Union

Seit den neunziger Jahren werden in Deutschland zunehmend öffentliche Räume videoüberwacht. Während ein Großteil der Menschen sich nicht darum schert, weil sie angeblich nichts zu verbergen haben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1983 festgestellt, dass jede/e Bürger/in ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat, was auch im Zusammenhang mit der Videoüberwachung bedeutet, dass jeder Mensch zunächst selbst über all seine Daten bestimmen soll, schließlich also staatliche Behörden nicht ohne Begründung jeden Menschen überwachen darf, insbesondere jede entsprechende Maßnahme in angemessenem Verhältnis zu ihrem Zweck stehen muss. Eine Demokratie, so die RichterInnen, bedarf der freien Entfaltung aller Bürger ohne ständige staatliche Kontrolle. Fernab der gesamtgesellschaftlichen Umstände und einer politischen Bewertung, soll es in dem Vortrag zuvorderst um die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung gehen, darüber hinaus werden weitere Kontrollmaßnahmen wie Schleierfahndung und andere verdachtsunabhängige Kontrollen beleuchtet.


16.05.2006 15:39
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