Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04).
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Heise Verlag
2006-01-22 16:14