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ePass vermeiden: Neuen Pass vor 31.10.2005 beantragen

Um zu vermeiden, schon bald einen der umstrittenen Pässe mit RFID-Chip und elektronisch gespeicherten biometrischen Merkmalen zu bekommen, sollte ein neuer Pass vor dem 31. Oktober 2005 beantragt werden.

ePass vermeiden: Neuen Pass vor 31.10.2005 beantragen

Der ePass (Bild: "Bundes"druckerei)

In Konstanz sprach ein junger Mann mit dem Passamt: "Ich hab heute mal mit dem Passamt meiner Stadt gesprochen und die sagen bei ihnen ist die Deadline für Anträge für den nicht-biometrischen Reisepass der 20. Oktober, alles was danach kommt bekommt den Neuen." Die Bundesdruckerei hat den Rathäusern offiziell den 31. Oktober als Stichtag angegeben, es kann aber lokal andere Regelungen geben. So soll in München der Stichtag 1. Januar 2006 für den neuen ePass gelten (nicht jedoch in München Pasing).

Auch eine Möglichkeit: Biometrischen Pass als Zweitpass beantragen.

"Jede/r Passinhaber/in hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines weiteren Reisepasses, wenn er/sie ein berechtigtes Interesse nachweist. Diesen Nachweis müssen Sie persönlich erbringen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben."

Allerdings sind "Zweitpässe" maximal(!) 5 Jahr gültig. Und es gibt nur noch wenige Länderkombinationen, mit denen man argumentieren kann. Allerdings kann man, wenn man seinen Pass häufig bei Botschaften zu Visa-Beantragung liegen hat, auch deshalb einen zweiten bekommen.

Presseausweise und Visitenkarten mit dem Titel "International Sales Manager" sind dafür sehr hilfreich :-)


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2005-10-16 15:11