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Entscheidung zur Netzneutralität im Bundestag

In der Debatte zum Telekommunikationsgesetz wurden Anträge der SPD, Grünen und Linksfraktion zur gesetzlichen Festschreibung von Netzneutralität abgelehnt. Die Parteien der Koalition setzen weiterhin auf die (angenommene) Selbstregulierung des Marktes.

Das Telekommunikationsgesetz war am Morgen des 27.10 im Bundestag ein Thema. Neben Telefonwarteschleifen und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Breitband-Internet wurde über Netzneutralität debattiert. Netzneutralität bedeutet: Alle Datenpakete werden - ungeachtet ihres Inhalts, Dienstes, des Absenders oder Empfängers - im Netz gleich behandelt und befördert. Besonders die großen Telekommunikationsunternehmen haben kein Interesse an Netzneutralität: Sie erhoffen sich, künftig für bestimmte Dienste Extrakosten veranschlagen zu können - ohne neu investieren zu müssen. Der Weg dorthin wurde heute mit einer Mehrheit von CDU und FDP geebnet: Sie setzten darauf, dass die Konkurrenz unter den Kommunikationsunternehmen ausreiche, um für Netzneutralität zu gewährleisten. Eine Kontrolle der Provider ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen von Grünen, Linken und der SPD hatten beantragt, ein Netzneutralität im Gesetz festzuschreiben. Die gesetzliche Festschreibung soll ein offenes und freies Netz ohne Diskriminierung gewährleisten.


Sophia
28.10.2011 00:16