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Verkündung des Urteils zur Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Am 2. März 2010 wird das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Ein Bündnis der Kläger und Beschwerdeführer hat an diesem Tag Aktionen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt und sucht noch Helferinnen und Helfer.

An diesem Tag könnte eines der unverschämtesten Datensammelvorhaben der Regierung geschliffen werden. Sollte das Gericht allerdings - wie in den vorhergehenden Eilentscheidungen - das eigentliche "Sammeln auf Vorrat" erlauben und nur die Nutzung einschränken, werden wir den Weg zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Derzeit aber rechnen wir mit einem 'guten' Ausgang. Schon in der Urteilsbegründung des Urteils zur "Online-Durchsuchung", das den Namen "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" trägt, verwies das Gericht auf die Unverhältnismäßigkeit, Daten von so vielen Menschen ohne ersichtlichen Grund zu speichern.

Der FoeBuD ist als Verfahrensbeteiligter mit vor Ort in Karlsruhe und wird hier berichten. Aktive aus den klagenden Parteien haben angekündigt, die Urteilsverkündung mit phantasievollen Aktionen zu begleiten. Helferinnen und Helfer werden noch gesucht.

18.02.2010 12:18
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