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Vorratsdatenspeicherung

Eine Ebene höher

Was bedeutet „Vorratsdatenspeicherung“?

Das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, die Verkehrsdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig für sechs Monate zu speichern – sozusagen „auf Vorrat“. Auf diese Weise kann für die gesamte Bevölkerung nachvollzogen werden, wer mit wem per Telefon oder Internet Kontakt aufgenommen hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Diese Daten sollen nach dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ der Bundesregierung vom November 2006 ab Herbst 2007 erfasst und zur Strafverfolgung genutzt werden.

Was verändert Vorratsdatenspeicherung für Sie?

Die Vorratsdatenspeicherung hat zur Folge, dass sensible Informationen über Ihre persönlichen sozialen Beziehungen, über Ihre alltäglichen Bewegungen und über Ihre Lebenssituation gesammelt werden. Anwalts-, Arzt- und andere Berufsgeheimnisse werden ausgehöhlt. Diese Maßnahme ermittelt nicht gezielt gegen Verdächtige, sondern betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Dabei belasten die enormen Kosten der Speicherung die Telekommunikationsunternehmen und werden von diesen an Sie als Verbraucher weiter gegeben.

Wie verändert die Vorratsdatenspeicherung unsere Gesellschaft?

Die vorgesehene Überwachung aller Bürger droht die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzips – die Unschuldsvermutung – umzukehren. Bisher erforderte die Aufnahme von Ermittlungen einen Anfangsverdacht. Dieser ist bei der Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht gegeben. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung würde durch die Vorratsdatenspeicherung unzulässig angetastet. Bürgerinnen hätten als Betroffene weder Macht, noch Kontrolle darüber, was von ihrem Telekommunikationsverhalten preisgegeben würde. Die im „Volkszählungsurteil“ vom Bundesverfassungsgericht gehegten Befürchtungen würden bestärkt. „Wer nicht weiß, wer was über ihn weiß, wird in seiner freien Entfaltung eingeschränkt, insbesondere, was politische Aktivitäten angeht. Dies hat negative Folgen für eine liberale, demokratische Gesellschaft“. Dabei ist die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung mehr als umstritten. Technisch versierte Nutzer können diese leicht umgehen. Was übrig bleibt ist die Überwachung von 80 Mio. Bundes- bzw. 450 Mio unbescholtenen EU-Bürgern. Diese Maßnahme wäre unverhältnismäßig.

Was unternimmt der FoeBuD?

Wir vom FoeBuD gehören zu den 27 Verbänden, die in einer gemeinsamen Erklärung vom 22.01.2007 den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ablehnen. Demokratie und Freiheit sterben scheibchenweise: Videoüberwachung, Anti-Terrordatei, Mautdaten für die Fahndung, Konsumprofile durch Kundenkarten, RFID-Schnüffelchips und und und ...

Wir vom FoeBuD halten dagegen - mit Recherche, Aufklärung und Aktionen. Wir beobachten aktuelle Entwicklungen, geben Bürger/innen Auskunft und beantworten Presseanfragen. Und zwar nicht nur heute, sondern das ganze Jahr. Wir sind ein wichtiger Teil der internationalen Vernetzung für Bürgerrechte.

Unsere Forderung:

Wir lehnen das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Wir appellieren an die Politik, sich nachhaltig von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren.

Was können Sie tun?

Unterstützen die gemeinsame Aktionen und Erklärungen von Bürgerrechtsverbänden, Verbraucherzentralen, Medien, Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Schließen Sie sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde an. Informationen finden Sie unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de Wir wollen die Bevölkerung (und die Bundestagsabgeordneten!) durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen aufklären, wir organisieren den Protest und wollen eine kritische Masse mobilisieren. Wir haben bereits Unmengen an Zeit und Geld investiert. Doch nicht alles kann aus anderen Töpfen finanziert werden - und auch ehrenamtliche Arbeit kostet Geld: Zum Beispiel Druck- und Versandkosten für Infomaterial und Plakate, Telefon, Reisekosten etc.

Der FoeBuD muss sich durch Spenden finanzieren, denn er erhält weder staatliche Zuschüsse noch Firmen-Sponsoring. Wir freuen uns über jede Spende. Auch kleine Beträge, die regelmäßig kommen, helfen, dass wir uns weiter für Bürgerrechte einsetzen können. Mit 15 Euro monatlich finanzieren Sie 1 Tag FoeBuD-Arbeit im Jahr.

Spenden können Sie hier.

Weitere Informationen:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de
http://www.FreiheitStattAngst.de

Aktion zum sechsten Jahrestag der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. von padeluun — Zuletzt verändert: 14.12.2011 18:03
Bei bestem Bielefelder Wetter (Dauerregen) gedachte der FoeBuD der Entstehung der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung vor sechs Jahren.
Bundestagspetition: AK Vorratsdatenspeicherung sammelt Unterschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung von Helga Hansen — Zuletzt verändert: 31.08.2011 11:45
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem auch der FoeBuD angehört, vom 25. August 2011: Bürgerrechtler sammeln 50.000 Unterschriften für Verbot der Vorratsdatenspeicherung
Auftaktveranstaltung zum Ideenwettbewerb "Vergessen im Internet" von Jan Terstegge — Zuletzt verändert: 15.04.2011 09:20
 
Offener Brief des AK-Vorratsdatenspeicherung an Peter Schaar von Florian Glatzner — Zuletzt verändert: 22.11.2010 10:52
 
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Infos zur Volkszählung 2011 im FoeBuD-Shop von padeluun — Zuletzt verändert: 07.07.2010 17:45
Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung hat mittlerweile mehr als 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Wer sich und sein Umfeld weiter gehend informieren möchte, kann nun Infoblätter gegen das Volkszählungsgesetz im FoeBuD-Shop bekommen.
22.005 Vollmachten ans Bundesverfassungsgericht übergeben von padeluun — Zuletzt verändert: 06.04.2010 10:23
Heute übergaben die Anwälte des FoeBuD, Dominik Boecker und Meinhard Starostik, die Beschwerdeschrift der Verfassungsbeschwerde von 22.005 Beschwerdeführerinnen und -führern.
ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer von Florian Glatzner — Zuletzt verändert: 30.03.2010 20:56
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Der laute Katzenjammer der Staatsfeinde - Gastkommentar von padeluun — Zuletzt verändert: 09.03.2010 04:32
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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig von Florian Glatzner — Zuletzt verändert: 02.03.2010 11:58
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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