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Arbeitnehmerdatenschutz

Zunehmende Möglichkeiten der Überwachung wirken sich nicht zuletzt auch auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Ob es nun Videoüberwachung in Arbeitsräumen oder Erkundigungen der Arbeitgebers über die privaten Lebensgewohnheiten seiner Angestellten sind – wer weiß, dass er überwacht wird, kann sich nicht mehr ungezwungen verhalten.

Aber auch staatliche Institutionen machen von den neuen technischen Möglichkeiten rege gebraucht. Eine wichtige Neuerung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist mit Sicherheit die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA), gegen die der FoeBuD e.V eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Ein unübersichtliches Bundesdatenschutzgesetz erschwert die Möglichkeiten, sich über seine Rechte zu informieren und Verstöße zu erkennen, zusätzlich. Eine der Forderungen des FoeBuD e.V. ist daher auch eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze, um so mehr Sicherheit für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezüglich ihrer Rechte und Pflichten zu schaffen.

Um Missstände beheben zu können ist es jedoch in erster Linie notwendig, auf diese aufmerksam zu machen. Wird auf eine interne Beschwerde (bei dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens) nicht reagiert, kann man sich auch an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden oder den Betrieb für einen BigBrotherAward nominieren. Dies ist ein Datenschutz-Negativ-Preis, der jährlich an die größten Datenkraken vergeben wird. Aber auch die Gewerkschaften bieten gute Anlaufstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt fühlen. Denn Datenschutz braucht Menschen, die dafür einstehen.

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Katharina Maria Nocun
06.09.2011 15:39