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Verfassungsbeschwerde ELENA-Verfahrensgesetz

An dieser Stelle gibt es die Möglichkeit, eine Kopie der am 31.03.2010 bei dem Bundesverfassungsgericht im Namen von 22005 Beschwerdeführern eingereichten Verfassungsbeschwerde herunterzuladen. Eine Vertiefung der Begründung wird alsbald nachgereicht.

Mit dem sog. ELENA-Verfahrensgesetz hat der Bundesgesetzgeber angeordnet, dass Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobbern, Beamten, Richtern und Soldaten monatlich das Entgelt, genau aufgegliedert in alle Bestandteile, an eine Zentrale Speicherstelle melden müssen. Die Speicherung betrifft den größten Teil der arbeitenden Menschen in der Bundesrepublik, ca. 40 Millionen Menschen.

Gebraucht werden diese Daten zunächst gar nicht, sie werden einfach auf Vorrat gespeichert, damit in zwei Jahren Einkommensbescheinigungen abgerufen werden können. Wenn diese Bescheinigungen abgerufen werden, dann muss der Arbeitgeber in vielen Fällen nochmals weitere Daten melden, z.B. die Kündigungsgründe bei der Beschäftigungsbescheinigung für die Arbeitsagentur.

Die Datenspeicherung ist so überflüssig wie ein Kropf. Da der Arbeitgeber ohnehin bei Bedarf die erforderlichen Daten elektronisch melden muss, hätte es ausgereicht, diese Daten jeweils im Bedarfsfall abzufragen.

Mit ELENA entsteht so zur Zeit eine Einkommensdatenbank der abhängig Beschäftigten in Deutschland. Gläserne Taschen der Lohn- und Gehaltsempfänger, so kann man den Zweck von ELENA kurz beschreiben.

Zusammen mit dem Fachanwalt für IT-Recht Dominik Boecker aus Köln hat der Rechtsanwalt Meinhard Starostik für den FoeBuD am 31.03.2010 um 13 Uhr die Verfassungsbeschwerde von 22.005 ELENA-Gegnerinnen und -Gegnern eingereicht.

Das war kurz vor Ablauf der Frist für eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittellbar gegen ein Gesetz wendet (ein Jahr). Aus zeitlichen Gründen konnten lediglich 22005 Beschwerdeführer (von insgesamt 30000, die ihre Unterstützung zugesagt hatten) berücksichtigt werden.

Referenz(en)

21.04.2010 15:27